Im Bereich der Begutachtung werden Verletzungen/Krankheitsbilder des orthopädisch/traumatologischen Fachgebiets bearbeitet.
Sämtliche Gutachten werden von erfahrenen GutachterInnen mit einer ausführlichen, transparenten und für den Auftraggeber verständlichen sowie nachvollziehbaren Begründung des Ergebnisses erstellt . Da regelmäßig von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten gestellte Beweisfragen bearbeitet werden, sind die am OFI tätigen ÄrztInnen mit den erforderlichen Beweismaßstäben vertraut und in hohem Maße „gerichtserfahren“ - auch im Rahmen mündlicher Verhandlungen.
Bei der interdisziplinären Begutachtung – z. B. mit dem neurologischem und/oder psychiatrisch-psychosomatischen Fachgebiet – erfolgt bei der Beurteilung von Unfallfolgen oder des körperlichen /beruflichen Leistungsvermögens eine enge Absprache zwischen den Fachdisziplinen, da sich die Erkrankungsbilder unter Umständen gegenseitig beeinflussen können (z.B. durch Überschneidung oder Verstärkung). Dies wird bei der interdisziplinären Gesamtbeurteilung eines zur Diskussion stehenden Krankheitsbildes berücksichtigt.
Bei der gutachtlichen Aufklärung unfallbedingter Verletzungen werden in Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen interdisziplinäre Gutachten erstellt, bei welchen ausführlich auf die individuellen Umstände des Einzelfalles eingegangen wird – z. B. Sitzposition, Blickrichtung und mögliche Anprallmechanismen betreffend. Es wird nachvollziehbar dargelegt und begründet, ob und falls ja, welche Verletzungen als Beschwerdeursache wahrscheinlich gewesen sind/nachvollzogen werden können.
Regelmäßig werden Gutachten erstellt zur