Medizinische Begutachtung durch ärztliche Gutachter im Bereich Orthopädie.

Begutachtung

Im Bereich der Begutachtung werden Verletzungen/Krankheitsbilder des orthopädisch/traumatologischen Fachgebiets bearbeitet.

Sämtliche Gutachten werden von erfahrenen GutachterInnen mit einer ausführlichen, transparenten und für den Auftraggeber verständlichen sowie nachvollziehbaren Begründung des Ergebnisses erstellt . Da regelmäßig von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten gestellte Beweisfragen bearbeitet werden, sind die am OFI tätigen ÄrztInnen mit den erforderlichen Beweismaßstäben vertraut und in hohem Maße „gerichtserfahren“ - auch im Rahmen mündlicher Verhandlungen.

Bei der interdisziplinären Begutachtung – z. B. mit dem neurologischem und/oder psychiatrisch-psychosomatischen Fachgebiet – erfolgt bei der Beurteilung von Unfallfolgen oder des körperlichen /beruflichen Leistungsvermögens eine enge Absprache zwischen den Fachdisziplinen, da sich die Erkrankungsbilder unter Umständen gegenseitig beeinflussen können (z.B. durch Überschneidung oder Verstärkung). Dies wird bei der interdisziplinären Gesamtbeurteilung eines zur Diskussion stehenden Krankheitsbildes berücksichtigt.

Bei der gutachtlichen Aufklärung unfallbedingter Verletzungen werden in Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen interdisziplinäre Gutachten erstellt, bei welchen ausführlich auf die individuellen Umstände des Einzelfalles eingegangen wird – z. B. Sitzposition, Blickrichtung und mögliche Anprallmechanismen betreffend. Es wird nachvollziehbar dargelegt und begründet, ob und falls ja, welche Verletzungen als Beschwerdeursache wahrscheinlich gewesen sind/nachvollzogen werden können.

Regelmäßig werden Gutachten erstellt zur

  • Unfallkausalität von zur Diskussion stehender Erkrankungsbilder. Hierzu zählen beispielsweise eine HWS-Distorsion („Schleudertrauma“), Bandscheibenvorfälle, Schultergelenksproblematiken (u.a. Rotatorenmanschettenrisse, SLAP-Läsionen), Ellenbogen-/Handgelenks-/Fingerproblematiken (u.a. Discus triangularis-/TFCC-Läsionen) sowie Hüft-/Knie-/Sprunggelenks-/Fuß- und Zehenproblematiken (u.a. Impingement-Syndrom/Labrumläsion der Hüfte, Kreuz-/Seitenband-/Meniskusverletzungen)
  • Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben / zur Frage einer Erwerbsminderungsrente im Sozialrecht
  • Beurteilung von dauerhaften gesundheitlichen Regelwidrigkeiten im Sozialgerichtsverfahren (Grad der Behinderung/GdB/GdS) unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Anlage zu §2 der Versorgungsmedizinverordnung
  • Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit und deren Auswirkungen auf die Teiltätigkeiten in einem konkret ausgeübten Beruf (Berufsunfähigkeit)
  • Beurteilung eines Ursachenzusammenhanges zwischen einem Unfallereignis und einem anschließend festgestellten Gesundheitsschadens im Rahmen einer privaten Unfallversicherung mit ggfs. Bemessung der Invalidität – dies unter Berücksichtigung einer möglichen Vorinvalidität und eines möglichen Mitwirkungsfaktors