Orthopädische Gutachten werden durch ärztliche Sachverständige präzise und unkompliziert erstellt.

Gutachtenablauf

Nach Eingang des Gutachtenauftrags und entsprechender Rückmeldung an den Auftraggeber werden die zu Begutachtende bzw. der zu Begutachtende in der Regel schriftlich, persönlich oder über den Prozessvertreter in einem angemessenen Zeitraum auftragsnah zur Begutachtung eingeladen. Bei Terminschwierigkeiten kann selbstverständlich telefonisch eine Terminverschiebung vereinbart werden.

Alle zu Begutachtenden werden gebeten, medizinisch wichtige Unterlagen wie Arztberichte, Vorgutachten und insbesondere auch durchgeführte bildgebende Verfahren, wie z. B. Röntgenaufnahmen, zur Begutachtung mitzubringen.

Die zu Begutachtenden werden über den gesamten Ablauf der persönlichen Begutachtung, sowohl bezüglich der Befragung, der eventuellen nachfolgenden klinischen Untersuchung, ggf. kombiniert mit einer computergestützten Ultraschalluntersuchung der Beweglichkeit der Halswirbelsäule und auch über eine sich unter Umständen anschließende Röntgenuntersuchung aufgeklärt. Bezüglich Letzterem erstreckt sich dabei die Aufklärung nicht nur auf die Strahlenhygiene, sondern auch auf die Tatsache, dass Röntgenaufnahmen aus gutachtlichen, und nicht aus therapeutischen Zwecken angefertigt werden. Darüber hinaus müssen die zu Begutachtenden die behandelden Ärzte und den Gutachter von der ärztlichen Schweigepflicht befreien.

Anschließend wird dann mit den zu Begutachtenden der von ihnen oder gemeinsam mit ihnen ausgefüllte Anamnesebogen besprochen und entsprechend vervollständigt. Es folgt in der Regel (abhängig von der Fragestellung des Gutachtens) eine körperliche Untersuchung. Ggf. wird dies durch eine computergestützte Ultraschalluntersuchung der aktiven Beweglichkeit der Halswirbelsäule komplettiert. Je nach Fragestellung und Bedarf werden bildgebende Verfahren indiziert. Die bereits vorliegenden und die ggf. angeforderten neuen bildgebenden Verfahren werden im Rahmen der Begutachtung befundet und der/dem zu Begutachtenden nach Fertigstellung des Gutachtens zurückgesandt.

Falls sich im Anschluss an die persönliche Begutachtung diesbezüglich noch klärungsbedürftige Aspekte ergeben, steht es den zu Begutachtenden selbstverständlich jederzeit frei, die Sachverständigen zu kontaktieren.